Back to Top
 
 

Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/in

Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferinnen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards.

Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.

Auf diese vielfältigen Aufgaben werden Sie am BSZ Nordsachsen in den verschiedensten Lernfeldern und im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung vorbereitet.

Diese Ausbildung kannst Du in Torgau und Oschatz absolvieren.
 

 
 
 

 
 
 

 
 
Hier kannst Du mehr erfahren

Aufnahmebedingung, Ablauf & Hinweise

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • 2-jährige schulische Vollzeitausbildung mit mehreren Praktika in Krankenhäusern sowie in ambulanten und stationären Betreuungs– und Pflegeeinrichtungen
  • vertragsfrei und schulgeldfrei
  • für die Dauer der Ausbildung kann BaföG beantragt werden

Ausbildungsinhalte

Berufsübergreifender Bereich
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Gemeinschaftskunde
  • Ethik / Religion
  • Sport
Berufsbezogener Bereich
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • in akuten Notfällen adäquat handeln
Berufspraktische Ausbildung
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: jeweils 2 mal 9 Wochen
  • Die Schüler absolvieren die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- / Altenpflege.

Ziel

  • Kompetenzerwerb, um alte Menschen, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegekraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen
  • Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ oder „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“.

Aufnahmeverfahren

  • Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • frankierter und adressierter Briefumschlag
  • Bewerbungsformulare findest du auf unserer Homepage.