Das Berufsgrundbildungsjahr
Die Berufsschule bietet als eine besondere Form der beruflichen Erstausbildung das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) an. Das BGJ bietet die Möglichkeit für Schulabgänger mit Haupt- oder Oberschulabschluss, die keine Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr in der Berufsschule zu absolvieren. Das BGJ ist eine Vollzeitmaßnahme der Schule. Das bedeutet, dass die berufstheoretische und berufspraktische Ausbildung am Beruflichen Schulzentrum erfolgt. Ein vierwöchiges Betriebspraktikum in der jeweiligen Fachrichtung sowie ein Abschlussverfahren sind in der Ausbildung enthalten. Die berufliche Grundbildung umfasst Ziele und Inhalte des ersten Ausbildungsjahres von anerkannten Ausbildungsberufen. Bei regelmäßigem Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird die Berufsschulpflicht vorzeitig für beendet erklärt. Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres kann bei Aufnahme einer dualen Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Anrechnung liegt im Ermessen künftigen Ausbildungsfirma.
Am Schulteil in Torgau kannst du das BGJ im Berufsbereich Metalltechnik absolvieren.
Hier kannst Du mehr erfahren
Aufnahmevoraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
- es besteht Berufsschulpflicht (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses
- Lichtbild
- adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag
- Bewerbungsformulare findest du auf unserer Homepage.
Ausbildungsinhalte im Berufsbereich Metalltechnik
berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde
- Sport
- Ethik/Religion
berufsbezogener Bereich
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- Herstellen von einfachen Baugruppen
- Warten technischer Systeme
Typische berufliche Handlungsabläufe in der Grundbildung der Ausbildungsberufe des Berufsbereichs Metalltechnik
- Planen, Durchführen und Bewerten von Arbeitsabläufen mit technischen Informations-, Kommunikations- und Dokumentationssystemen
- Inbetriebnehmen und Bedienen von Maschinen und Systemen
- Fertigen von Bauelementen
- Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten
- Instandhalten von Werkzeugen, Baugruppen, Maschinen und Systemen
- Realisieren von Kundenaufträgen
- Messen und Prüfen mechanischer und physikalischer Größen
- Anwenden von technischen Regeln wie Normen, Bestimmungen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität
- Transportieren, Lagern und Sichern von Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen